Die tschechische Regierung hat sich des Problems der Pflege verlassener deutscher Gräber angenommen und ein Handbuch für Gemeinden veröffentlicht. In diesem umfangreichen, bebilderten Regelwerk finden sich einige interessante Festlegungen:
- Den lebenden Hinterbliebenen des letzten berechtigten Nutzers wird ermöglicht, die Grabstätte mit abgelaufenem Nutzungsrecht jederzeit wieder neu zu mieten und zu pflegen, falls hier nicht ein anderer begraben wurde. Die Miete und Zahlungen für Dienstleistungen, die mit der Vermietung verbunden sind, falls der Friedhofsverwalter sie leistet, entsprechen der üblichen Höhe, wie bei tschechischen Bürgern. Möglich ist eine Vereinbarung über vermittelte Pflege der Grabstätte gegen Gebühr.
- Beim Umgang mit der Grabeinrichtung als einer verlassenen Sache, wird man im Sinne des Gesetzes Nr. 256/2001 über Bestattungswesen und der Artikel 24 und 30 des bilateralen 7 tschechisch-deutschen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit Nr. 521/1992 vorgehen.
- Zur allmählichen künftigen Revitalisierung der Friedhöfe werden außer eigener insbesondere Gelder genutzt, die auf Anlass der deutschen Vertreter im Rat freigegeben werden.
- Die Lösung aller Probleme hinsichtlich der Pflege deutscher verlassenen Gräber sollen im Geiste der Versöhnung erfolgen.
Sie können sich das Handbuch Gräberpflege hier herunterladen.